Die Pandemie ist vorbei, könnte man denken, denn das Thema «Corona» ist aus dem Rampenlicht der Medien langsam aber sicher verschwunden. Doch das Thema ist für sehr viele an Long Covid Erkrankte nicht vom Tisch. Im Gegenteil: sie kämpfen weiterhin nicht nur um die Anerkennung der Erkrankung, sondern vor Allem um finanzielle Unterstützung.
Was passiert, wenn wir erkranken, und nicht mehr in unser Berufsleben zurückkehren können? Wir beziehen im besten Fall Krankentaggelder. Der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Wie lange diese Lohnfortzahlung jedoch dauert, ist abhängig vom Arbeitgeber und der Versicherung, über welche er verfügt. Doch spätestens nach 720 Tagen ist diese Ressource ausgeschöpft und man erhält auch nicht 100% des Einkommens, welches man davor verdiente. Die meisten Krankentaggeldversicherungen decken 80% des Lohns. Also was kommt danach?
Die Invalidenversicherung kommt zum Zug. Eine frühzeitige Meldung bei der Invalidenversicherung ist wichtig, wenn absehbar ist, dass man über eine längere Zeit nicht arbeiten kann. Dann könne die zuständige kantonale IV- Stelle prüfen, ob und welche Unterstützungsmassnahmen in Koordination mit dem Arbeitgeber angezeigt sind. Konkret: Nicht Jeder erhält selbstverständlich eine IV-Rente.
Ein IV- Rentenanspruch wird geprüft, WENN DIE EINGLIEDERUNGSBEMÜHUNGEN DER IV NICHT ZUM GEWÜNSCHTEN ERFOLG FÜHREN. Das heisst konkret, dass ein Versuch zurück an den Arbeitsplatz vorausgesetzt wird. Dies ist für Long Covid Betroffene das absolute Gegenteil, der aktuellen Therapieempfehlungen und kann deren Situation deutlich verschlechtern. Dazu kommt, dass die IV eine Steigerung des Arbeitspensums in einer von ihnen vorgeschriebenen Zeit, vorsieht.
Hat man nun keine absolut sichere Diagnosestellung, kann man umso schlechter argumentieren und sich der kontraproduktiven Anforderungsmassnahmen der IV wiedersetzen, oder überhaupt Anforderungen geltend machen. Was dann folgt ist die Ablehnung auf einen Anspruch der Invalidenversicherung, was Betroffene in Ihrer sonst schon schwierigen Situation vor den finanziellen Ruin stellt. Zu diesem Zeitpunkt den Rechtsschutz einzuschalten, reisst das Loch im eigenen Geldbeutel noch grösser.
Kurz gesagt: Es ist weiterhin wichtig, sich bei Verdacht auf Covid-19 testen zu lassen, da ein positiver Coronatest als Beweismass für eine durchgemachte Covid-19 Infektion gilt und somit die Diagnose «Post-Covid» oder «Long Covid» überhaupt gestellt werden kann. Dies ist im Zusammenhang mit Versicherungsleistungsansprüchen vielleicht nicht im aktuellen Moment wichtig, doch später würde man sich wünschen, man hätte sich testen lassen.